Die Arbeitsmarktlage in Deutschland ist angespannt. Daher ist es besonders für Studierende schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden. Vor allem in der vorlesungsfreien Zeit sind die lukrativsten Jobs schnell vergeben, denn dann haben plötzlich alle Zeit zum Geldverdienen. Zudem finden in dieser Zeit oft Prüfungen statt.
Wenn Sie während des Studiums arbeiten möchten, so müssen Sie zunächst einmal die Regelungen zur Arbeitserlaubnis beachten: Insbesondere Ausländer aus Nicht-EU-Ländern dürfen in der Regel höchstens drei Monate im Jahr arbeiten.Genauer gesagt: Neben dem Studium sind 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei. Ausnahmen werden für Jobs an den Hochschulen selbst gemacht. Hier gilt: Wissenschaftliche oder studentische Nebentätigkeiten sind ohne zeitliche Begrenzung arbeitserlaubnisfrei. Wie Ihre deutschen Kommilitonen auch dürfen Sie bis zu 82 Stunden im Monat arbeiten. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihr Studium weiterhin zügig vorantreiben.
Eine Tätigkeit, die über die 120 ganzen oder 240 halben Tage im Jahr hinausgeht, erfordert eine Arbeitserlaubnis. Diese müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Erfragen Sie dort, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen. Auch hier gilt: Ihre Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie in erster Linie zum Studium und nicht zum Arbeiten. Sie müssen zeigen, dass Sie Ihr Studium erfolgreich und in angemessener Zeit abschlieβen.
Generell ist für Studenten die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche beschränkt. In den Semesterferien ist die wöchentliche Arbeitszeit unbeschränkt. Doch auch während der Vorlesungszeit kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden. Dann allerdings muss es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handeln, die nicht länger als zwei Monate dauert. Sie dürfen monatlich Einkünfte in Höhe von 450 Euro ohne Lohnsteuerkarte haben. Diese 450-Euro-Jobs sind so genannte geringfügige Beschäftigungen, für die keine Abgaben notwendig sind. Auch mehrere Jobs, deren gesamte Einkünfte unter dieser Grenze bleiben, sind abgabenfrei.
Als Student sind Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung von den drei Bestandteilen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung) befreit. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander haben oder das monatliche Gesamteinkommen die 450 EUR-Grenze übersteigt.
Verdienen Sie mehr als die 450 Euro, so müssen Sie dem Arbeitgeber bei der Arbeitsaufnahme auβerdem eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Diese wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Auf der Lohnsteuerkarte sind unter anderem Familienstand, Geburtsdatum, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und ggf. die Zahl der Kinder eingetragen. Diese Eintragungen sind wichtig für die Höhe der Lohnsteuer. Studenten arbeiten in der Regel in Steuerklasse 1.
In Steuerklasse 1 dürfen Sie im Monat bis zu einem Betrag von etwa 850 Euro steuerfrei arbeiten. Daraus ergibt sich eine steuerfreie Jahresarbeitslohngrenze: rund 8.130 Euro. (Erfragen Sie, welche Zahlen aktuell gelten!) Bleiben Sie unterhalb dieser Grenzen, so können Sie die ursprünglich einbehaltene Steuer vom Finanzamt zurückfordern.